Lexikon · Radfahrstreifen
Radfahrstreifen werden auf dem gleichen Niveau geführt wie die KFZ-Fahrspuren und durch einen weißen „Breitstrich“ von diesen abgegrenzt. KFZ dürfen den Radfahrstreifen nicht benutzen – befahren, halten oder parken sind verboten. Die einzige Ausnahme ist um Einfahrten oder Parkplätze rechts des Radfahrstreifens zu erreichen; man spricht hier häufig von „überfahren“.
Zur Breite: leider wird der 25cm „Breitstrich“ meist dem Radfahrstreifen zugeschlagen – befahren werden darf er jedoch nicht, auch nicht mit dem Lenker. Die StVO geht hier mit schlechtem Beispiel voran. Nicht ganz so häufig wird auch der Sicherheitsabstand zu Parkplätzen („Dooring“) mit in die Breite gezählt.
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